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LG Traunstein, 10.11.1994 - 7 O 2675/94 |
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BGB § 315
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- BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84
Auslegung einer Zinsänderungsklausel
Auszug aus LG Traunstein, 10.11.1994 - 7 O 2675/94
Die Zinsanpassungsklausel in Ziff. 2) des Darlehensvertrages ist wortgleich mit derjenigen, welcher der Entscheidung des OLG Celle in WM 1991, 1025 zugrundegelegenhat und fast wortgleich mit derjenigen, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 97, 212 zugrundegelegen hat.Die Beklagte trägt jedoch die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ihre Bestimmung der Zinssätze der Billigkeit entsprochen hat (BGHZ 97, 212, 223 m.w.N,; herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung); insoweit ist die Klageerwiderung vom 1.9.1994 ohne jede Substanz; die Beklagte trägt mit keinem Wort vor, was denn Kalkulationsgrundlage für den anfangs vereinbarten Zinssatz gewesen sein könnte.